So ist die Belastung und Beanspruchung der Beschäftigten in Nacht- und Schichtarbeit stärker als bei Mitarbeitern, die zu den „normalen“ Tageszeiten arbeiten, und wirkt sich sowohl auf die Person des Schichtarbeiters selber als auch auf seine Familie und seine Freizeit aus.
Das Arbeitszeitgesetz formuliert in § 6(1), dass die Arbeitszeiten von Nacht- und Schichtarbeitern nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden sollen. Damit soll die unweigerlich stärkere Belastung durch Schicht- und besonders durch Nachtarbeit so gering wie möglich gehalten werden. Im Sinne des Arbeitsschutzes soll somit die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten und ihnen eine angemessene Zeit zur Erholung und zur Nutzung des Familien- und Freizeitlebens gewährleistet werden. Planbarkeit hat auch bei flexiblen Arbeitszeitsystemen sowohl für Unternehmen als auch für die Beschäftigten eine hohe Bedeutung. Einerseits müssen Betriebe - den wirtschaftlichen Auslastungen und Nachfragen entsprechend - mehr denn je flexibel die Betriebszeiten und damit die Arbeitszeiten der Beschäftigten anpassen. Geichzeitig wünschen sich die Betriebe eine feste und erfahrene Belegschaft. Andererseits möchten auch die Beschäftigten die Wechsel ihrer Arbeitszeit planen und über eine gewisse Zeitsouveränität verfügen können.
Schichtsysteme
In einmal festgelegten Schichtsystemen können oftmals Auftrags- und Produktionsschwankungen nicht aufgefangen werden. Allerdings können sie auch so gestaltet werden, dass ein verlässlicher und unkomplizierter Wechsel zwischen vollkontinuierlichen und diskontinuierlichen Systemen möglich ist und dabei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen vereinbarten Ausgleichszeitraum erreicht wird.
Über ein Arbeitszeitkonto werden die Plus- und Minusstunden aufgefangen. Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung regelt die Bedingungen für Ausgleichszeiträume, Arbeitszeitkonten und deren Möglichkeiten und Grenzen. AWiS-consult bietet eine fachkundige Arbeitszeitberatung zur Gestaltung von Schichtplänen sowie deren Möglichkeiten der Flexibilität durch folgende Module an, die einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden können.
- Bewertung bestehender Schichtzeiten und Schichtpläne nach gesetzlichen und tariflichen Vorgaben
- Entwicklung alternativer, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittener flexibler Schichtpläne nach gesetzlichen und tariflichen Vorgaben
- Unterstützung bei der Entwicklung begleitender Maßnahmen im organisatorischen und personellen Bereich
- Begleitung des Umsetzungsprozesses unter Beteiligung der Beschäftigten
- Begleitung der Pilotphase und Evaluation