AWIS-consult

Gestaltung von Dienstplänen und Schichtsystemen

dienstplan.jpgFür die Gestaltung von Dienstplänen und Schichtsystemen ist es zunächst wichtig, die gesetzlichen und tariflichen Hintergründe, z.B. die Vorgaben hinsichtlich täglicher Arbeits- und Ruhezeiten sowie Pausengestaltung, zu kennen. Unverzichtbare Basis für die Gestaltung von Dienst-/Schichtzeiten sowie der Dienst-/Schichtpläne ist weiterhin die Ermittlung des Personalbedarfs sowie die Berücksichtigung von Gesundheitsverträglichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Anhand von Beispielen werden Dienst-/Schichtzeiten und vor allem Dienst-/Schichtpläne bewertet und optimiert. In den nächsten Schritten werden alternative Pläne erstellt, begleitende Maßnahmen angesprochen und ein Handlungsplan für die Umsetzung und Evaluation erarbeitet.

Neben einer Einführung in die Grundlagen wird vor allem die praktische Umsetzung bei der Gestaltung vermittelt. Mitarbeiter, die für die Gestaltung von Dienstplänen und Schichtsystemen zuständig sind, erweitern so ihre Kenntnisse und werden in der Arbeit entlastet. Ansatzpunkte für eine zukunftsweisende Arbeitszeitgestaltung:

  • Gesetzliche und tarifliche Hintergründe
  • Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit
  • Ermittlung des Personalbedarfs
  • Bewerten und Optimieren von Beispielplänen
  • Erstellen eigener Pläne
  • Geeignete Unterstützung durch Computerprogramme

AWiS-consult bietet maßgeschneiderte Seminare an, da sich die tariflichen, wirtschaftlichen und personellen Bedingungen der Betriebe unterscheiden können. Das Ziel ist immer, ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität eines Unternehmens auf der einen Seite und Gesundheit, Familienfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit der Beschäftigten auf der anderen Seite zu erreichen.

© 2018 freeline und der Betreiber von www.awis-consult.de. Alle Rechte vorbehalten. Sofern Marken genannt werden, liegen die Rechte an diesen bei dem jeweiligen Eigentümer. Verwendete Bilder, Texte und Multimediaobjekte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder Lizenzinhaber.Datenschutz-Anbieter Externer Datenschutzbeauftragter Datenschutz-Mitarbeiterschulung